Rechtsrat gibt es fast überall, Kompetenz nicht!
Die familienrechtliche Beratung erfasst u. a.
- Beratung und Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Trennung und deren Folgen
- einvernehmliche und streitige Scheidung
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts
- Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber den Kindern
- Vermögensauseinandersetzungen bei Trennung und Scheidung
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- eingetragene Lebenspartnerschaft
- Gestaltung von Partnerschaftsverträgen
- nicht eheliche Lebensgemeinschaft
Neben der familienrechtlichen Beratung umfasst ihre anwaltliche Tätigkeit folgende Schwerpunkte:
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen und Forderungen
- Haftungsrecht
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- rechtliche Unterstützung bei alpinen Sportarten und Tätigkeiten
- außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Ärzten oder Patienten bei der Abwehr von Arzthaftungsansprüchen oder deren Durchsetzung
- Gestaltung von Testamenten
- Beratung nach Eintritt des Erbfalles
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche, insbesondere von Auskunfts- und Zahlungsansprüchen
- Geltendmachung von Pflichtteilsrechten
- Vertretung bei Erbauseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung im Verkehrszivilrecht und Verkehrsunfallrecht, insbesondere bei der Unfallregulierung nach Verkehrsunfällen und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
- Beratung und Gestaltung zivilrechtlicher Verträge aller Art, insbesondere von Kaufverträgen, Dienstverträgen, Werkverträgen, Lieferverträge etc.
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche